Organisatorisches

Benötigen Sie ein Rezept oder eine Überweisung um zu mir kommen zu können?


Nein- da ich Osteopathin und Heilpraktikerin bin, benötigen Sie weder Rezept noch Überweisung.


Es kann aber sein, dass Ihre gesetzliche Versicherung sich nur an den Kosten beteiligt wenn Sie ein  Empfehlungsschreiben oder Privatrezept vorlegen können- bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung oder hier beim Osteokompass.


Wie viele Behandlungen sind notwendig?


Wie viele Behandlungen notwendig sind, kann man pauschal nicht beantworten.


In der Regel sollten sich nach 3 Behandlungen bereits Veränderungen Ihrer Beschwerden zeigen. Eine objektive Einschätzung ist allerdings erst nach einer gründlichen Untersuchung möglich.


Den weiteren Behandlungsbedarf planen wir dann gemeinsam.


Bei der Behandlung von Säuglingen und Kindern sind bereits nach der ersten Behandlung Veränderungen möglich, diese sind jedoch nur schwer vorherzusagen.



Was können Sie im Vorfeld erledigen?


Wenn Sie bereits über Befunde und Laborergebnisse verfügen, bringen Sie diese bitte mit.


Sie sollten direkt vor der Behandlung keine großen, schweren Mahlzeiten zu sich genommen haben.


Wenn möglich, kommen Sie 5- 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin, damit Sie zur Ruhe kommen können und sich auf die Therapie einstellen können. Stress und Hektik direkt vor unserem Termin können sich ungünstig auswirken.


Sie können bereits im Vorfeld " Papierkram" erledigen. Hier finden Sie einen Behandlungsvertrag und eine Patientenaufklärung.


Wenn Sie mir diese entweder per E-Mail oder Post im Voraus zusenden, benötigen wir weniger Zeit für Organisatorisches.


Was kostet eine osteopathische Behandlung? 


Das Honorar für eine Behandlung beträgt 75 €, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten beteiligt oder Sie die Behandlung privat bezahlen möchten.

Diese sind am Tag des Termins in bar zu bezahlen.


Sollten Sie eine Rechnung nach Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker

(GebüH) benötigen, kann der Betrag schwanken, da die Kombination der jeweils notwendigen Ziffern zu unterschiedlichen Endbeträgen führen kann.


Erstattung


Einige gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Behandlung durch Osteopathie in individuellen Rahmen. Sie können sich hier oder direkt bei Ihrer Versicherung  informieren. Das Behandlungshonorar ist unabhängig von einer möglichen Erstattung bei mir zu entrichten.


Die meisten privaten Versicherungen,die Beihilfe sowie einige private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlung durch Heilpraktiker und Osteopathen, jedoch hängt die Höhe der Erstattung vom individuellen Versicherungsvertrag ab.


Die Behandlungsrechnung ist, unabhängig von der Erstattung Ihrer Versicherung, in voller Höhe zu begleichen.